Das Inkrafttreten der neuen Europäischen Datenschutz Grundverordnung (kurz EU-DSGVO oder GDPR) am 25. Mai 2018 steht kurz bevor und viele Unternehmen sind derzeit intensiv mit den Vorbereitungen beschäftigt. Daher haben wir im heutigen Newsletter unseren Schwerpunkt auf dieses wichtige Thema gelegt.

Spätestens zum Inkrafttreten sollten Sie mit allen Ihren Auftragsverarbeitern die vorgeschriebenen vertraglichen Vereinbarungen abgeschlossen haben. Wir haben deshalb die für Ihre Vertragsleistungen mit MSU erforderlichen Vertragsunterlagen einschließlich aktualisierter Technisch-Organisatorischer-Maßnahmen bereits vorbereitet und werden Ihnen diese in den nächsten Wochen zusenden. Von Ihrer Seite ist dazu im Vorfeld keine weitere Aktion notwendig.

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