Jeder, dessen Webangebot schon einmal aufgrund eines gezielten Denial-of-Service-Angriffs für Stunden oder gar Tage nicht erreichbar war, wird sich wohl Gedanken darüber machen, wie sich eine solche Situation zukünftig effektiv verhindern lässt. Bei vielen Kunden haben wir als unkomplizierte Abhilfe in gemeinsamen Projekten bereits erfolgreich die cloudbasierte Sicherheitslösung CloudFlare eingeführt.

Über CloudFlare lassen sich in mehreren Ausbaustufen sowohl verschiedene Sicherheits- und Einbruchsrisiken gegen Websites minimieren, als auch die Ladegeschwindigkeiten der Seiten beträchtlich beschleunigen. Eine Herausforderung bietet für die Website-Betreiber aber die Europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz EU-DSGVO oder GDPR), die ab Mai dieses Jahres in Kraft tritt. Da der komplette Datenverkehr vom Internetnutzer zur Website über die Server von CloudFlare läuft und dort gefiltert und optimiert wird, ist eine vertragliche Vereinbarung über Auftragsverarbeitung im Sinne von Artikel 28 der EU-DSGVO zwingend erforderlich.

Wir haben dies für unsere Kunden in der Kommunikation mit CloudFlare geprüft und können im Ergebnis erfreulicherweise berichten, dass der Abschluss einer solchen Vereinbarung nun sehr einfach und die datenschutzkonforme Nutzung damit auch zukünftig möglich ist.

Die Vertragsvereinbarung können Sie über diesen Link direkt auf der Website von CloudFlare abrufen: https://blog.cloudflare.com/keeping-your-gdpr-resolutions/

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